Bei „Bewerbungsmeister“ handelt es sich um einen Dienstleister im Onlinebereich, welcher basierend auf den Angaben von Klienten
  • Bewerbungen erstellt
  • bereits vorhandene Bewerbungen analysiert
  • Bewerbungen überarbeitet
§ 1. Geltungsbereich
  • (1) Für die Vertragsbeziehungen zwischen dem Unternehmen „Bewerbungsmeister“, Kaiserstuhlstrasse 11, 8173 Neerach und dem Klienten gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Bewerbungsmeister in der jeweils aktuellen Fassung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
  • (2) Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich oder in Textform abgeschlossen worden sind.
  • (3) Abweichende Geschäftsbedingungen des Klienten sowie Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der vorherigen schriftlichen Bestätigung durch Bewerbungsmeister.
§ 2. Vertragsabschluss
  • (1) Das Beschreiben der Leistungen auf der Webseite „https://bewerbungsmeister.ch“ (nachfolgend: „Webseite“) stellt noch kein rechtlich bindendes Angebot dar. Der Klient erhält lediglich die Möglichkeit, an Bewerbungsmeister seinerseits eine verbindliche Anfrage in telefonischer oder schriftlicher Form zu unterbreiten.
  • (2) Nach Eingang der Anfrage nimmt „Bewerbungsmeister“ Kontakt mit dem Klienten auf und fordert benötigte Unterlagen an. Auf deren Basis erstellt Bewerbungsmeister ein Angebot (nachfolgend: „Angebot“). Er versendet das Angebot mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen an den Klienten. Im Anschluss kommt ein wirksamer Vertrag zustande, sobald der Klient das Angebot angenommen hat.
  • (3) Bewerbungsmeister behält sich das Recht vor, Aufträge abzulehnen.
§ 3. Leistungen von Bewerbungsmeister
  • (1) Leistungsgegenstände sind die im Angebot beschriebene(n) Dienstleistung(en), die gestalterische Tätigkeit oder eine Beratungstätigkeit jeder Art, nicht jedoch die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen oder berufsmäßigen Erfolges.
  • (2) Bewerbungsmeister formuliert Bewerbungen nach bestem Ermessen und Gewissen auf Basis der vom Klienten angegebenen Daten oder analysiert bestehende Bewerbungsunterlagen, die vom Klienten eingereicht werden. Bewerbungsmeister bedient sich hierbei dem Standardwerkzeug moderner Personalarbeit, basierend auf der deutschen Bewerbungssprache.
  • (3) Bewerbungsmeister erbringt Leistungen entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen und bedient sich, wenn notwendig, geeigneter freier Mitarbeiter zur Vertragserfüllung. Der Klient ist einverstanden, dass Bewerbungsmeister, wenn notwendig, geeignete Subunternehmer unterbeauftragt. Bewerbungsmeister bleibt weiterhin Vertragspartner des Klienten. Bewerbungsmeister überwacht und prüft die Arbeiten seiner freien Mitarbeiter und Subunternehmer.
  • (4) Erfüllungstermine (Abgabetermine) sind nur verbindlich, sofern sie durch Bewerbungsmeister schriftlich bestätigt wurden. Die vertragsgemäße Erfüllung der Leistungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Klienten voraus.
  • (5) Die Leistung ist mit dem Zugang der vereinbarten Leistung beim Klienten erbracht und damit der Vertrag erfüllt.
§ 4. Mitwirkungspflichten des Klienten
  • (1) Der Klient hat, soweit nichts anders vereinbart, Texte digital und in ausreichender Qualität an Bewerbungsmeister zu übermitteln.
  • (2) Für die Auftragsbearbeitung sind die Daten bindend, die der Klient an Bewerbungsmeister vor Vertragsabschluss zur Verfügung stellt. Eine nachträgliche Änderung von Daten kann nicht berücksichtigt werden.
  • (3) Der Klient hat dafür zu sorgen, dass die technischen Voraussetzungen für eine geeignete Datenübermittlung vorhanden sind und funktionieren.
  • (4) Der Klient ist verpflichtet, alle vereinbarten Unterlagen zur Verfügung zu stellen sowie persönliche Mitwirkungen rechtzeitig zu erbringen.
  • (5) Der Klient hat dafür Sorge zu tragen, dass an Bewerbungsmeister alle für die Durchführung der Leistungen notwendigen Unterlagen und Informationen rechtzeitig und ohne besondere Aufforderung übermittelt werden.
§ 5. Gewährleistung und Haftung
  • (1) Bei Mängeln stehen dem Klienten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu.
  • (2) Bewerbungsmeister hat ein Recht auf Nachbesserung.
  • (3) Falls eine Nachbesserung bzw. Nacherfüllung gemäß § 5 (2) fehlschlägt oder dem Klienten unzumutbar ist oder wir die Nacherfüllung verweigern, ist der Klient jeweils nach Maßgabe des anwendbaren Rechts berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, den Kaufpreis zu mindern oder Schadensersatz oder Ersatz seiner vergeblichen Aufwendungen zu verlangen. Für Ansprüche des Klienten auf Schadensersatz gelten außerdem die besonderen Bestimmungen des § 7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  • (4) Die Gewährleistungsfrist beträgt für Verbraucher zwei Jahre ab Zugang. Sie beträgt für Unternehmer ein Jahr ab Zugang.
  • (5) Nur gegenüber Unternehmern gilt folgendes: Der Klient hat die Leistung unverzüglich nach Übersendung sorgfältig zu untersuchen. Die Leistung gilt als vom Klienten genehmigt, wenn ein Mangel von Bewerbungsmeister nicht (i) im Falle von offensichtlichen Mängeln innerhalb von fünf Werktagen nach Zugang oder (ii) sonst innerhalb von fünf Werktagen nach Entdeckung des Mangels angezeigt wird.
  • (6) Wir haften nicht für Schäden aus Datenverlust, wenn die Wiederbeschaffung aufgrund fehlender oder unzureichender Datensicherung nicht möglich ist oder erschwert wird. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  • (7) Bewerbungsmeister verwendet bei der Erstellung seiner Dienstleistungen Microsoft Office 365 und Adobe. Es kann keine Gewährleistung für fehlende Kompatibilität des jeweiligen Programms am Computer des Klienten übernommen werden.
§ 6. Lieferfrist und Zahlungsbedingungen
  • (1) Es gelten die zwischen dem Klienten und der Bewerbungsmeister im Angebot vereinbarten Preise und Auslagen. Die vereinbarten Preise und Auslagen enthalten nicht die Umsatzsteuer oder sonstige Steuern. Bewerbungsmeister wird die gesetzlich vorgeschriebenen Steuern zuzüglich zu den vereinbarten Nettobeträgen dem Klienten in Rechnung stellen.
  • (2) Bei Verbrauchern wird 100% Anzahlung bei Vertragsabschluss fällig. Erst nach Eingang der Anzahlung auf dem Konto von Bewerbungsmeister wird Bewerbungsmeister die vereinbarte Leistung erbringen.
  • (3) Der Klient hat die Rechnung per Onlinezahlung zu begleichen.
  • (4) Ändert der Klient vorzeitig einen Auftrag oder beendet er das Vertragsverhältnis, so hat der Klient alle angefallenen Kosten von Bewerbungsmeister zu ersetzen. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche bleibt hiervon unberührt.
  • (5) Die Lieferfristen betragen in der Regel 5-7 Werktage. Sie beginnen in der Regel, nachdem der Vertrag zustande gekommen ist. Es handelt sich hierbei um voraussichtliche Liefertermine, die bedingt durch kurzzeitig erhöhte Nachfrage schwanken können.
§ 7. Urheberrecht und Nutzungsrecht
  • (1) Durch den Erwerb eines der Pakete erhält der Klient ein nicht exklusives Nutzungsrecht an dem zugesandten Dokument. Eine Vervielfältigung bzw. Nutzung von Formulierungen für kommerzielle Zwecke oder Vervielfältigung von Formulierungen für weitere Bewerbungen ist nicht gestattet.
  • (2) Der Klient hat dafür Sorge zu tragen, dass er alle zur Durchführung der Leistung erforderlichen Rechte an den übermittelten Daten und Materialien besitzt. Der Klient stellt Bewerbungsmeister von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung von Rechten Dritter oder gesetzlichen Bestimmungen bei der Durchführung der Leistung entstehen. Daneben hat der Klient die Kosten der Rechtsverteidigung von Bewerbungsmeister bei der Abwehr von Ansprüchen Dritter gegen Bewerbungsmeister wegen Rechteverletzung zu erstatten. Im Falle eines Streites hat der Klient alle relevanten Unterlagen und Informationen an Bewerbungsmeister ohne Aufforderung herauszugeben. Weitergehende Schadensersatzansprüche von Bewerbungsmeister bleiben hiervon unberührt.
  • (3) Die Übertragung von exklusiven, unwiderruflichen sowie zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkten Nutzungsrechten für alle bekannten Nutzungsarten an sämtlichen im Rahmen des jeweiligen Vertrages erstellten Leistungen auf den Klienten findet erst dann statt, wenn der Klient die Zahlungsansprüche von Bewerbungsmeister vollständig beglichen hat.

Stand: März 2024